Öffnung der Kontaktstelle ab dem 1.6.2021

Die Sozial- und Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard hat auf der Pressekonferenz des Senates am 30.10. bestätigt, dass sich Selbsthilfegruppen in Beratungseinrichtungen weiterhin treffen dürfen. Dieses gilt auch nach dem 5. März 2021.
Daher gilt:

Selbsthilfegruppen, die sich nicht in Privaträumen treffen, gelten nicht als private Treffen und fallen daher nicht unter die verschärften Regelungen. In unseren Räumen sind - unter strikter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen - wieder Gruppentreffen möglich.

Bitte achtet darauf, der Gruppensprecher ist für die Einhaltung rechtlich verantwortlich, Teilnahme nur bei:

  • 9 Personen und 1,5 m Abstand (AHA-Regelung)
  • Tagesaktuellem negativer Test bzw. Impfnachweis, der Teilnehmer sich nicht krank fühlt und er unter 37,2 Grad hat, nutzt dazu das Infrarot-Thermometer.
  • Die Räume sind alle 20 Minuten gut durchzulüften, Durchzug.
  • Es muss die ganze Zeit eine FFP2/medizinische Maske getragen werden. Sprechen ohne Maske.
  • Die Anwesenheit muss, wie bisher auch, eingetragen und 1 Monat aufbewahrt werden. Der Gruppensprecher muss dies gewährleisten.

Unter diesen Voraussetzungen ist der Gruppenbetrieb in der Kontaktstelle durch den Vorstand wieder erlaubt.

       Carsten                                  Manfred
    Vorsitzender                          Geschäftsführer